Bundesregierung plant Innovationsfördergesetz für deutsche Wirtschaft
Berlin. Aus einem bislang vertraulichen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass das BMWi offensichtlich ein neues Gesetz zur Innovationsförderung in Deutschland plant. Nach unbestätigten Angaben soll es sich bei den Unterlagen um eine erste ausgearbeitete Fassung mit dem Titel ›Innovationsförderungsgesetz der deutschen Wirtschaft‹ handeln, hieß es aus Ministeriumskreisen. Die bislang vertrauliche Unterlage war Anfang der Woche auf noch ungeklärtem Wege in die Öffentlichkeit gelangt. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium gab es dazu bislang keine Stellungnahme.
Über einen Zeitraum von vier Jahren haben 43 Expert*innen aus der ganzen Welt unter der Führung der schwedischen International Organization for Standardization (ISO) die Vorlage erarbeitet, die seit Herbst 2020 als DIN EN ISO 56002:2020-10 auch in eine deutsche Norm überführt wurde. Die international gültigen Standards sind ein seit Jahrzehnten gängiges Verfahren komplexe Managementprozesse zu vereinheitlichen, um zusätzliche Wirtschaftsbarrieren zu verringern. Dies umfasst neben einer universell gültigen Begrifflichkeit auch eine global gültige Managementstruktur in Unternehmen. In Deutschland besonders bekannt sind ISO Standards im Bereich des Projektmanagement und im Qualitätsmanagement mit der bekannten Norm ISO 9001.
Das nun bekanntgewordene Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll auf Basis des neuen Innovationsmanagement Standards ISO 56002 Richtlinien zur Vereinheitlichung von Managementstrukturen im Bereich Innovationen in der deutschen Wirtschaft festlegen. Die zunächst freiwillige Umsetzung der neuen Norm soll, so Branchenkenner, über ein Anreizsystem gefördert werden. So können Unternehmen, die den neuen Standard bis zum 31. Mai 2023 in ihren Managementstrukturen verankern, über das BMWi mit Zuschüssen aus dem Innovationsfond der EU rechnen. Zusätzlich, so war aus Ministeriumskreisen zu hören, prüfe Wirtschaftsminister Peter Altmeier in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium Steuererleichterungen für engagierte Unternehmen.