Bundesregierung plant Innovationsfördergesetz für deutsche Wirtschaft

Berlin. Aus einem bislang vertraulichen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass das BMWi offensichtlich ein neues Gesetz zur Innovationsförderung in Deutschland plant. Nach unbestätigten Angaben soll es sich bei den Unterlagen um eine erste ausgearbeitete Fassung mit dem Titel ›Innovationsförderungsgesetz der deutschen Wirtschaft‹ handeln, hieß es aus Ministeriumskreisen. Die bislang vertrauliche Unterlage war Anfang der Woche auf noch ungeklärtem Wege in die Öffentlichkeit gelangt. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium gab es dazu bislang keine Stellungnahme.

Innovationskraft

In Wirtschaftskreisen werde bereits seit längerem darüber spekuliert, dass Minister Peter Altmeier an einem bislang noch geheimen Entwurf eines Innovationsgesetzes auf Basis des im Juli 2019 international eingeführten Standards ISO 56002 arbeite, so Branchenkenner. Der neue Standard für ein weltweit einheitliches Innovationsmanagementsystem wurde bislang in 59 Ländern eingeführt und im Oktober 2020 erstmals auch für Deutschland veröffentlicht.

Seit langem fordern die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, unterstützt von zahlreichen Dax-Unternehmen, einen einheitlichen Standard im Bereich Innovationsmanagementstrukturen. Mit dem neuen ISO 56002 wird nun erstmals weltweit eine einheitliche und global gültige Struktur für Innovationsmanagement vorgegeben.

Über einen Zeitraum von vier Jahren haben 43 Expert*innen aus der ganzen Welt unter der Führung der schwedischen International Organization for Standardization (ISO) die Vorlage erarbeitet, die seit Herbst 2020 als DIN EN ISO 56002:2020-10 auch in eine deutsche Norm überführt wurde. Die international gültigen Standards sind ein seit Jahrzehnten gängiges Verfahren komplexe Managementprozesse zu vereinheitlichen, um zusätzliche Wirtschaftsbarrieren zu verringern. Dies umfasst neben einer universell gültigen Begrifflichkeit auch eine global gültige Managementstruktur in Unternehmen. In Deutschland besonders bekannt sind ISO Standards im Bereich des Projektmanagement und im Qualitätsmanagement mit der bekannten Norm ISO 9001.

Das nun bekanntgewordene Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll auf Basis des neuen Innovationsmanagement Standards ISO 56002 Richtlinien zur Vereinheitlichung von Managementstrukturen im Bereich Innovationen in der deutschen Wirtschaft festlegen. Die zunächst freiwillige Umsetzung der neuen Norm soll, so Branchenkenner, über ein Anreizsystem gefördert werden. So können Unternehmen, die den neuen Standard bis zum 31. Mai 2023 in ihren Managementstrukturen verankern, über das BMWi mit Zuschüssen aus dem Innovationsfond der EU rechnen. Zusätzlich, so war aus Ministeriumskreisen zu hören, prüfe Wirtschaftsminister Peter Altmeier in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium Steuererleichterungen für engagierte Unternehmen.

Ein Plus für die Innovationskraft?

Ziel der neuen Initiative ist es, die Innovationskraft der Deutschen Wirtschaft gegenüber der internationalen Konkurrenz nachhaltig zu stärken und die Zahl explorativer Innovationsideen und die daraus resultierende Zahl neuer Patente deutlich zu erhöhen.

Wann der neuartige Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden soll ist allerdings noch offen. Spätestens aber zum 1. April, April 2022.

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